Schild-Bürgertum

06.01.2019

Schilderwald

Warum man mit einem Elektroauto ohne E-Kennzeichen Gefahr läuft, an vielen öffentlichen Ladesäulen während des Ladens ordnungswidrig zu parken.

Deutschland, dein Schilderwald

Selbst die Schilderaufsteller verlieren offenbar den Überblick und stellen Schilder auf, die das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt ist.

Für Fahrer*innen von Elektroautos besonders brisant ist die Beschilderung von öffentlichen Ladesäulen. Durch eine kuriose Rechtslage dürfen sie ohne E-Kennzeichen an vielen öffentlichen Ladesäulen gar nicht parken, auch nicht zum Laden.

„Elektrofahrzeuge“ vs „elektrisch betriebene Fahrzeuge“

Um an Ladesäulen nur Elektroautos das Parken (zum Laden) zu gestatten und andere Fahrzeuge vom Blockieren der entsprechenden Stellflächen abzuhalten, wird häufig das bekannte blaue P als Parkplatzschild verwendet und die Parkerlaubnis durch ein Zusatzzeichen auf Elektroautos eingeschränkt.

Als Zusatzzeichen kommen dabei in der Praxis zwei verschiedene Varianten zum Einsatz: eine verbale und eine mit Sinnbild:

Zusatzzeichen: verbal und Sinnbild

Und nun kommt’s, Freunde:

Das verbale Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ adressiert alle Elektrofahrzeuge (mit und ohne E-Kennzeichen).

Das sinnbildliche Zusatzschild hingegen gilt nur für „elektrisch betriebene Fahrzeuge“.

Jetzt denkt ihr und ich: Ja und, mein Elektroauto ist in jedem Fall ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, was soll die Spitzfindigkeit?

Die Spitzfindigkeit liegt darin, dass „elektrisch betriebene Fahrzeuge“ als Zielgruppe des sinnbildlichen Zusatzzeichens per definitionem nur Fahrzeuge sind, die ein E-Kennzeichen (bzw. Plakette bei ausländischen KFZ) haben.

§39 Absatz 10 StVO
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.

Es ist also vollkommen schnuppe, ob dein E-Auto keinen Auspuff hat und gerade an einer Ladesäule angeschlossen ist und sichtbar lädt – ohne E-Kennzeichen darf es dort nicht stehen, wenn der Stellplatz so gekennzeichnet ist:

Zusatzzeichen Sinnbild

Ansonsten parkst du dort ordnungswidrig und riskierst mindestens ein Knöllchen. Tatsächliche Realität in etlichen deutschen Städten!

Versuch nicht, es zu verstehen. Hol dir aber besser ein E-Kennzeichen.

„Frei“ bedeutet „ausgenommen“

Ganz verrückt wird es, wenn eine Ladesäule so beschildert ist:

Parken nur für Elektroautos mit E-Kennzeichen

Da „Frei“ bei Verkehrszeichen „ausgenommen“ bedeutet, werden hier E-Autos mit E-Kennzeichen von der Parkberechtigung ausgenommen. An dieser Ladesäule dürfen also nur Verbrenner und E-Autos ohne E-Kennzeichen parken. Oops…

Zum Weiterlesen und für Verständnisversuche empfehle ich den sehr ausführlichen Artikel „Beschilderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ von Uli Korsch. Pflichtlektüre für alle Schilderaufsteller!